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Leistungen

RECHTSBERATUNG

Die klassischen Aufgabenbereiche der Sozietät umfassen Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Bankenrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht. Unsere Expertise beruht vor allem auf der Lösung aller rechtlichen Fragestellungen, die sich bei der Bearbeitung von Insolvenzverfahren stellen. Jeder dieser Fälle wirft neue Fragestellungen auf und bietet neue Herausforderungen. Unser Anspruch ist dabei, die Erkenntnisse aus diesen Verfahren zu sammeln, auszuwerten und zu verknüpfen – so können wir unseren Mandanten einen ganz besonderen rechtlichen Beratungsansatz bieten. Natürlich umfasst unser Leistungsspektrum auch die Prozessführung. Als führende Kanzlei ist unser Anspruch, bereits im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung die entscheidenden Weichen für einen erfolgreichen Prozessausgang zu stellen.

UNTERNEHMENSBERATUNG

Unternehmensakquisitionen und –zusammenschlüsse spielen eine zentrale Rolle unseres Beratungsansatzes. Dabei kennen wir beide Seiten des Verhandlungstisches: Wir haben als Berater bereits Käufern und Verkäufern zur Seite gestanden und haben so tiefgehende Kenntnisse über alle wichtigen Fragen rund um Kauf und Verkauf. Unser Leistungsspektrum umfasst auch hier alle Fragen des individual- und kollektivrechtlichen Arbeitsrechts und die Begleitung von Reorganisations- und Umstrukturierungsprojekten.

STEUERBERATUNG

Für die oft sehr komplexen Fragen des Unternehmenssteuerrechts haben wir ein Team von Steuerberatern und Fachanwälten aufgestellt, dessen Fokus auf der steuerlich optimierten Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen liegt.

INSOLVENZ
VERWALTUNG

Die Bearbeitung von Insolvenzverfahren über die Vermögen von natürlichen und juristischen Personen stellt traditionell einen Kernbereich unserer Tätigkeit dar. Unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen, kleine Unternehmungen oder große Gesellschaften handelt, ist es unser Anspruch, jeden Fall engagiert sowie lösungs- und fortführungsorientiert zu behandeln.