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RECHTSBERATUNG

Die klassischen Aufgabenbereiche unserer Rechtsanwälte umfassen Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht.Unsere Expertise beruht vor allem auf der Lösung aller rechtlichen Fragestellungen, die sich in den zahlreichen Insolvenzverfahren, an denen die von der Fecht & Partner beteiligt war, gestellt haben. Jeder dieser Fälle wirft neue Rechtsfragen auf und bietet neue Herausforderungen. Unser Anspruch ist dabei, die Erkenntnisse aus diesen Verfahren zu sammeln, auszuwerten und zu verknüpfen – so können wir unseren Mandanten einen hochspezialisierten und umfassenden Beratungsansatz bieten. Dies gilt unabhängig davon, ob wir ein Unternehmen, dessen Organe oder dessen Gesellschafter gerichtlich oder außergerichtlich vertreten.