UNSER LEITTHEMA: KRISE UND ETHIK
Insolvenzanfechtung:
Damoklesschwert für geduldige Gläubiger oder wichtiges Instrument für die gleichmäßige Gläubigerbefriedigung?
Der Gesetzgeber pocht auf die zeitgerechte Gesamtvollstreckung/Insolvenz. Sie stellt die Gleichbehandlung der Gläubiger sicher, schützt neue Gläubiger vor der Inkaufnahme neuer Risiken und sorgt – wenn nötig – für eine Marktbereinigung. Die rechtzeitige Insolvenzanmeldung schützt so die Allgemeinheit.
Bleibt es zu lange bei Einzelvollstreckungsmaßnahmen, ist die Gefahr groß, dass Gläubiger mit engeren Geschäftsbeziehungen und detaillierteren Informationen über die wirtschaftliche Lage des Schuldners ihre Forderungen eher befriedigen können als andere.
Gegen diese Vorteilsnahme einzelner zu Ungunsten der Allgemeinheit arbeitet der Gesetzgeber mit einem breitgefächerten Arsenal. Ein probates Mittel ist die Insolvenzanfechtung. Mit ihr macht er es einzelnen Gläubigern schwer, ihre besser Informationslage oder Geschäftsbeziehung in eine umfassendere Befriedigung ihrer Forderungen – im Vergleich zu anderen Gläubigern – umzumünzen.
Insolvenzanfechtung sorgt dafür, dass mehr Insolvenzverfahren kostendeckend sind und eröffnet werden können. Denn durch die Anfechtung wird Geld vom einzelnen bevorteilten Gläubiger zurückgeholt und kann für die Verfahrenskosten und die gleichmäßige Verteilung an alle Gläubiger genutzt werden. Im Kern stellt die gelungene Anfechtung den Status wieder her, der durch eine rechtzeitige Anmeldung der Insolvenz optimaler Weise erreicht worden wäre.